Situation: Seit Juli 2014 nutze ich ein Zimmer im selbst genutzten Eigenheim als Arbeitszimmer (bis Ende Juni war ich Arbeitnehmer, ab Juli Freiberufler). Das Zimmer ist also ab Juli die primäre bzw. einzige Arbeitsstätte.
Ich habe nun in WISO Steuer-Sparbuch 2015 im Bereich "Daten erfassen" --> "Immobilien" alle Daten zum "ersten selbstgenutzten Objekt" hinterlegt. Insbesondere habe ich die Größe der selbstgenutzten Wohnung insgesamt sowie die Größe des Raumes, welches als Arbeitszimmer genutzt wird, sowie den relevanten Zeitraum ("07 - 12") eingetragen. Ebenso sind alle "Aufwendungen" in den Bereichen "Ermittlung der linearen / degressiven Abschreibung" sowie "Werbungskosten" (hier insbesondere die "Schuldzinsen" sowie die "umlagefähigen Kosten") definiert.
Leider haben alle diese Angaben, die aus meiner Sicht einen steuermindernden Einfluss haben sollten (anteilig Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur selbstgenutzten Wohnfläche), keinerlei Einfluss auf die Steuerberechnung - sowohl NICHT auf die Steuerberechnung als Arbeitnehmer als auch NICHT auf die Steuerberechnung als Freiberufler (letzteres wäre für mich relevant). Hingegen finde ich den Bereich "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbstständige Tätigkeit - [Name]" --> "Einnahmen-Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit" --> "Betriebsausgaben" --> "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)", der alleine für sich steht und keinerlei Bezug zum Bereich "Immobilien" zu haben scheint.
Meine Frage: Wie kann ich erreichen, dass sich die im Bereich "Immobilien" gemachten Angaben steuermindernd in Bezug auf meine Selbständigkeit auswirken, d.h. als Betriebsausgaben fungieren?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung.
P.S.: Leider blieb diese Frage unbeantwortet: 2013: AFA häusliches Arbeitszimmer in die Betriebsausgaben übernehmen, wie?