Fortbildung und neue PC

  • Hallo Leute!
    Ich mache eine berufsbegleitende Fortbildung zum staatl geprüften Techniker. Ich habe mir jetzt einen neuen PC im Wert von 999€ angeschafft da ich diesen für die Fortbildung benötige. Meine Frage: Kann ich den vollen Betrag als Werbungskosten geltend machen oder muss ich dies über mehrere Jahre abschreiben?

  • Der PC ist ein Arbeitsmittel, wenn der zeitliche Umfang der beruflichen Nutzung mindestens 90 Prozent der gesamten Nutzungsdauer beträgt.
    Die Anschaffungskosten sind im Wege der Abschreibung (3 Jahre) in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
    Beträgt die berufliche Nutzung weniger als 90 Prozent der gesamten Nutzungsdauer, dann sind nur die anteiligen Anschaffungskosten als Werbungskosten absetzbar.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->