Eigentumswohnung unentgeltlich überlassen

  • Hallo,


    ich habe 2001 eine EW gekauft und diese meiner Schwiegermutter unentgeltlich überlassen. Wir haben die Eigenheimzulage noch nicht beantragt werden dies aber in den nächsten Tagen tun. Was muss ich bei der EST Erklärung angeben, der Unterpunkt bei "Wohnflächen" "unentgeltlich überlassen" ist z.B. nicht zu aktivieren, muss ich überhaupt etwas angeben?


    Vielen Dank
    Christian

  • Unentgeltliche Überlassung an Angehörige


    Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn die Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen wird.
    Angehörige im Sinne des Steuerrechts sind nach § 15 der Abgabenordnung:
    · Ehegatte
    · Eltern
    · Geschwistern
    · Verlobte
    · Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie (Großeltern/Schwiegereltern/Kinder/Enkel)
    · Geschwister der Ehegatten (Schwager/Schwägerin)
    · Kinder der Geschwister (Neffe/Nichte)
    · Geschwister der Eltern (Onkel/Tante)
    · Pflegeeltern/Pflegekinder