Hi,
obwohl ich schon einige Beiträge in diesem Forum gelesen habe das man einen Motorschaden an einem älteren KFZ (hier Bj. 94) nicht als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, könnte es ja zwischenzeitlich gesetzlich anders aussehen? Ich hatte nämlich einen Motorschaden während der Fahrt zur Arbeit und diesen hat das Finanzamt nicht als Unfallkosten anerkannt mit der Begründung das es sich wegen des Alters des Pkws um Verschleisskosten handeln würde.
Für eure Antworten schon mal im voraus danke...
Bye