digitalkamera als werbungskosten

  • hallo,
    mein finanzamt will mir weiss machen, dass eine digitalkamera, die als arbeitsmittel genutzt wird, gemäß §12 EStG nicht abzugsfähig ist.
    ich kann aus meinen quellen im §12 nichts finden.
    danke für eine antwort

  • Da wird sich auf Absatz 1 des entsprechenden Paragrafen bezogen.
    Der Nachweis, dass eine Digitalkamera ausschliesslich beruflich genutzt wird, ist sehr schlecht zu führen und führt meistens zur Verweigerung der Abzugsfähigkeit. (Ich habe jedoch auch gegenteilige Entscheidungen gesehen, allerdings hat der Betreffende auch entsprechende Einnahmen aus der Tätigkeit damit).
    Das Problem ist, dass es reichlich aufwändig ist, herauszubekommmen, ob es bereits eine Entscheidung positiver (in Deinem Sinne also zustimmender) Art gibt, an die Dein Finanzamt gebunden wäre [diese Entscheidung muß von einer vorgesetzten oberen Finanzbehörde, zu der dieses Finanzamt gehört, gefällt sein] - falls nicht, kann es passieren, dass sich der Sachbearbeiter mit seiner Meinung vorläufig durchsetzen kann.

  • Du muss versuchen glaubhaft darzulegen, dass die Digitalkamera überwiegend beruflich genutzt wird.
    Oft hilft es in solchen Fällen, wenn man argumentieren kann, dass man mehrere (mindestens zwei) Kameras hat. Wenn die Digitalkamera zum Beispiel ständig im Büro oder im Dienstwagen liegt, und beruflich genutzt wird, und die zweite Kamera zuhause für private Fotos genutzt wird, dann hat es das Finanzamt schwer, die Kosten für die beruflich genutzte Kamera abzulehnen. Wer so seinen Werbungskostenansatz begründen kann, sollte keinen Einspruch scheuen. ;)
    Eurer Hans