Arbeit und Wohnung in anderer Stadt

  • Hallo,
    seit ca. einem Jahr arbeite ich in einer anderen Stadt weil unsere Filiale inm Ruhrgebiet zugemacht hat. Mein neuer Arbeitsplatz ist 250 km weit weg. Ich befinde mich noch in der ausbildung und die Wohnung am neuen Arbeitsplatz wird von meinem Arbeitgeber gezahlt.
    Was kann ich alles in meiner Steuererklärung angeben? Schließlich muß ich ja einen doppelten Haushalt führen (Verpflegung, Fahrten zum Arbeitsplatz mit Deutsche Bahn) etc. Wer kann mir Tips geben
    Gruß
    Michael Lakenberg

  • Liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor, können Sie folgende Kosten als Werbungskosten absetzen:
    Erste Hinfahrt zum Beschäftigungsort, 1 Heimfahrt pro Woche, Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte, Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung, Renovierung für die Zweitwohnung, Umzugskosten, Verpflegungspauschbeträge für die ersten 3 Monate, Sonstige Kosten. Erstattungen des Arbeitgebers sind von den Werbungskosten abzusetzen.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->