Fahrtkosten für nicht volljährigen Azubi mit wechselndem Tätigkeitsort und Übernachtung an diesen Orten

  • Hallo Forum-Nutzer und Steuerexperten,


    ich möchte die Einkommenssteuererkläung für meinen Sohn machen und relativ schnell habe ich mit den ersten Problemen zu kämpfen.


    Folgende Situation:
    Mein im letzten Jahr noch 17jähriger Sohn macht eine Ausbildung bei der Bundespolizei. Die erste Tätigkeitsstelle, bzw. der Sammelpunkt befindet sich 70km von unserem Wohnort, so dass er gezwungen ist am Tätigkeitsort in den Gebäuden der Bundespolizei zu übernachten. D. h. in der Regel fährt er Sonntags abends zum Einsatzort und kommt Freitags abends heim. Da er im letzten Jahr noch keinen Führerschein hatte, gab es mehrere Möglichkeiten der Fortbewegung. Mal fuhren ihn die Eltern, mal wurde er von Kollegen mitgenommen, seltenst mit Bus und Bahn. Im Grunde aber war das "Elterntaxi" unterwegs.
    Desweiteren war er für eine 5 wöchige Praktikumszeit unterwegs in Sachsen.
    In der zweiten Jahreshälfte war er dann an einer anderen Tätigkeitsstätte, welche sich nur 10km von daheim befindet, er also täglich die Strecke gefahren wird. Natürlich wieder zumeist im Elterntaxi (Gott sei Dank ist er mittlerweile im Besitz eines Führerscheines ;) )


    Nun weiß ich nicht wie ich die Fahrtkosten deklarieren muss. Zunächst habe ich die erste Arbeitststätte angegeben, aber nun hapert es bereits daran, in welcher Art diese zurückgelegt wurden. Denn in dem Steuerprogramm kann ich o. g. Konstellation (17 Jahre, kein Führerschein und Auto, Fahrten mit Eltern...) natürlich nicht finden. Ich gehe also davon aus, dass ich "mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen PKW" anwählen muß.
    Dann geht es weiter: Wenn ich die Urlaubs- und Krankentage eintrage rechnet mir das Programm die Arbeitstage aus. Aber er hat ja nicht an allen Arbeitstagen die Fahrstrecke von 70 km zurückgelegt, da er ja während der Woche an der Arbeitsstätte übernachtet hat. Muß ich diese Tage bei der Berechnung abziehen ?
    Und habe ich die Möglichkeit diese Übernachtungen evtl. als doppelte Haushaltsführung zu deklarieren ?
    Wie verhält es sich mit dem 5 wöchigen Praktikum in dem anderen Bundesland? Kann man hier auch Fahrtkosten absetzen, wenn man diese eigentlich beim Arbeitgeber hätte einreichen können ( ich kann mir vorstellen was Sie denken, aber wie das halt manchmal so ist mit der Jugend :S ).
    Fällt auch dieses Praktikum evtl. unter die doppelte Haushaltsführung ?


    Für Antworten, die mich in der Steuerklärung vorankommen lassen, wäre ich sehr, sehr dankbar.
    Vielen Dank bereits im Voraus.