Splitten von Erlösen Kleinunternehmer?

  • Hallo ins Forum,


    als Kleinunternehmer nach §19 unterliege ich nicht der Umsatzsteuerpflicht. Ich erbringe Dienstleistungen im EDV-Bereich und verkaufe gelegentlich Hardware. Nun habe ich für einen Kunden einen Drucker gekauft und diesen mitsamt der Dienstleistung (Installation und Einrichtung) verkauft.


    Den Drucker habe ich als Wareneingang gebucht:
    Sachkonto: 3200 Wareneingang
    Geldkonto: 1200 Bank


    Wie aber buche ich die Rechnung an den Kunden?
    Sachkonto: 8195 Erlöse Kleinunternehmer
    Geldkonto: 1200 Bank


    oder muss ich das splitten, da ich ja eigentlich einen Warenausgang bräuchte?
    Sachkonto: 8195 Erlöse Kleinunternehmer (für die Dienstlseitung
    ???? Warenausgang (diese Konto finde ich im SKR03 jedoch nicht)
    Geldkonto: 1200 Bank


    Vielen Dank für etwas Hilfe.


    Viele Grüße
    Stebisch

  • da ich ja eigentlich einen Warenausgang bräuchte?


    hallo @Stebisch,
    Als Kleinunternehmer brauchst du weder eine kaufmännische Buchführung mit Betriebsvermögensvergleich "Inventur" noch eine Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanzen zu erstellen. Es genügt die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
    Also 1.Buchung war richtig Wareneingang an Bank (Ausgabe)
    2.Buchung ist Bank an Erlöse(Einnahme)
    (keine Debitorenbuchhaltung)
    d.h. vereinfacht Wareneingang hat den Wert von 400,-- (Bank hat 400,-- weniger)
    Kunde zahlt 480,-- Bank hat die 400,-- wieder + 80,-- mehr, was Dein Überschuss/Gewinn wäre.
    Das 3200 wird nur für o.gen. kaufmännische Buchführung gebraucht.