EÜR & Kasse: Problem Umsatzbuchung

  • An die Experten:


    Ich gebe Nachhilfe. Die zu zahlende Honorare stelle ich in Rechnung.
    Könnte ich Forderungen einbuchen wäre es mir möglich die Wertstellung auf das Monatsende vorzudatieren und so die Umsätze im entsprechenden Monat, in dem die Nachhilfe erteilt wurde, zu buchen.


    Die Rechnung kann dann auch erst Anfang des nächsten Monats geschrieben werden.
    Begleicht der Kunde diese wird lediglich die Forderung ausgebucht.


    Da ich aber kein Forderungskonto finde habe ich das Problem, dass ich entweder die Rechnung buche bei Zahlungseingang und somit der Umsatz nicht im Monat entsteht der berechnet wurde sondern bestenfals einen Monat später.


    Oder aber ich datiere die Wertstellung und Rechnungsdatum auf Monatsende vor Rechnungserstellungsdatum. Dann wird aber der Zahlungseingang eben auch auf Monatsende gelegt obwohl dieser zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist.


    Hat jemand eine Idee?


    Freundliche Grüße
    easylernen

  • Hallo easylernen,


    das wäre aber völlig falsch - du bist kein Bilanzierer. Bei einer EÜR werden Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet, das heisst, die Geldflüsse nicht irgendwelche Forderungen oder Verbindlichkeiten. Ein Kontokorrent hilft dir hier also nicht weiter, auch Fälligkeiten nicht. Ausserdem kann eine Rechnung erst dann gebucht werden, wenn sie tatsächlich geschrieben wurde. Daher ist das, was du vorhast, überhaupt nicht erlaubt.


    Das Vorgehen, erst bei Zahlung zu buchen, ist völlig konform mit den steuerlichen Vorschriften.