Hab letztes Jahr vom Arbeitsagentur einen Bewillingungsbescheid für die
Übernahme der Fahr- und Lehrgangskosten an einer beruflichen
Weiterbildungsmaßnahme bekommen. Unter der Überschrift "Leistungen
für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - §81 und 83 ff
SGB III - Bewilligungsbescheid" wurden mir für die Zeit vom 17.2. - 22.4.2014 folgende Leistungen bewilligt:
Fahrkosten - Öffentliche Verkehrsmittel: 294 Euro
Lehrgangskosten: 1908 Euro (Überweisung direkt an den Maßnahmeträger)
Kosten des Lehrgangs insgesamt: 2202 Euro
Meine Frage ist nun, ob ich dieses - vom Arbeitsamt erhaltene Geld - in
der Steuererklärung für das Jahr 2014 irgendwo mit angeben muss. Es sind
ja keine Werbungskosten oder Sonderausgaben, da ich ja nichts aus
eigener Tasche bezahlen musste, aber in gewisser Weise hab ich Geld vom
Arbeitsamt erhalten. Ist das eine Lohn- bzw. Einkommenersatzleistung
oder irgendwas anderes, was explizit in der Steuererklärung mit
angegeben werden muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe