Fahr- und Lehrgangskosten von der Arbeitsagentur übernommen - müssen die Kosten in die Steuererklärung?

  • Hab letztes Jahr vom Arbeitsagentur einen Bewillingungsbescheid für die
    Übernahme der Fahr- und Lehrgangskosten an einer beruflichen
    Weiterbildungsmaßnahme bekommen. Unter der Überschrift "Leistungen
    für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - §81 und 83 ff
    SGB III - Bewilligungsbescheid" wurden mir für die Zeit vom 17.2. - 22.4.2014 folgende Leistungen bewilligt:


    Fahrkosten - Öffentliche Verkehrsmittel: 294 Euro


    Lehrgangskosten: 1908 Euro (Überweisung direkt an den Maßnahmeträger)


    Kosten des Lehrgangs insgesamt: 2202 Euro


    Meine Frage ist nun, ob ich dieses - vom Arbeitsamt erhaltene Geld - in
    der Steuererklärung für das Jahr 2014 irgendwo mit angeben muss. Es sind
    ja keine Werbungskosten oder Sonderausgaben, da ich ja nichts aus
    eigener Tasche bezahlen musste, aber in gewisser Weise hab ich Geld vom
    Arbeitsamt erhalten. Ist das eine Lohn- bzw. Einkommenersatzleistung
    oder irgendwas anderes, was explizit in der Steuererklärung mit
    angegeben werden muss?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo frustation,


    du hast zwei Möglichkeiten:
    a) du gibst die Kosten unter Weiterbildung an und musst dann die Erstattung durch die Agentur für Arbeit gegenrechnen. Werbungskosten also Null
    b) du lässt die Kosten "aussen vor" (also kein Ansatz bei den Werbungskosten), weil du keine Kosten wegen der Erstattung hattest.
    Wie du vorgehst, bleibt dir überlassen.


    Was nicht geht - die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen und die Erstattung nicht einzutragen.