Kapitalerträge § 20 Abs 1 Nr. 7EStG

  • Habe über mein Kautionskonto von der Vermietergesellschaft geringe Kapitalerträge erwirtschaftet. Diese solte ich in der EStEKlAE angeben. Wurde auch gemacht. Jetzt wurden darauf Steuern berechnet, die das Steuersparbuch nicht vorausberechnet hat.
    Woran liegt das? Vermute es liegt an fehlenden Angaben zu einem Freistellungantrag im Formular?


    Muß/kann ich denn einen Freistellungsauftrag erteilen an die nicht genannte spezifische Bank der Vermietergesellschaft?

  • Hallo Tanni,


    du kommst nur in den Genuss des Freibetrages, wenn du alle im Jahr erzielten Kapitalerträge anhand von entsprechenden Mitteilungen der Banken eingibst und die dabei berücksichtigten Freistellungsbeträge mit einträgst. Nur dann kann das FA prüfen, ausserdem musst du beantragen, dass der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird und eine Günstigerrechnung erfolgt.


    Für Vermietergesellschaften kann man keine Freibeträge beantragen. Allerdings hätte die Bank Kapitalertragsteuer und Solidaritszuschlag einbehalten müssen und dies der Vermietergemeinschaft auch bescheinigen müssen. Diese Bescheinigung wird dann auf die Anteile der einzelnen Eigentümer "umgelegt".


    Gruß nesciens