Kindergeld Anrechnung bei unverheirateten ?!

  • Hallo,


    wir haben folgendes Problem:


    Am 17.09.2002 kam unser Sohn Eric zu Welt.
    Wir stellen uns jetzt die Frage, wer von uns beiden nun das Kindergeld bei der Steuererklärung geltend machen kann.


    Tragen wir jetzt beide ein hälftiges oder nur meine Lebensgefährtin das komplette ein ?
    Da wir zusammen wohnen, und beide für unseren Lebensunterhalt aufkommen, zahle ich natürlich nicht in dem Sinne einen Kindesunterhalt !


    Wer hat hier einen Rat ??

  • In der „Anlage Kind" müssen beide Elternteile als Kindergeld den Betrag in Höhe des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs angeben. D.h. also, dass beide Elternteile die Hälfte des Kindergeldes eintragen müssen.
    Eine Übertragung auf nur einen Elternteil ist nicht möglich.