Buchung von Steuerschulden

  • Hallo,
    bin im laufe 2015 wieder selbständig geworden. Aus einer alten selbständigen Tätigkeit habe ich noch Umsatzsteuerschulden die ich nun vortragen möchte. Die Schulden werden mit der aktuellen Umsatzsteuer verrechnet durch Umbuchung.


    Mir ist nicht ganz klar auf welche Konten ich im Soll/Haben buchen muss?
    Kann mir jemand helfen, danke. :)
    Gruß
    Didi53

  • Hallo DieterMP,


    theoretisch musst du erst einmal die "alten" Schulden als Verbindlichkeiten einbuchen, sonst geht die Verrechnung nicht auf (Prinzipbuchung: Privatkonto an Verbindlichkeiten Umsatzsteuer Vorjahre).
    Dann hast du ja schon stehen (nehme ich an) eine Umsatzsteuerforderung aus deinen laufenden Buchungen.
    Jetzt kommt die Verrechnung: hierzu benötigst du das Verrechnungskonto (in SKR 03 1590).
    Erste Buchung: per Verbindlichkeiten Umsatzsteuer Vorjahre an Verrechnungskonto
    Zweite Buchung: per Verrechnungskonto an Umsatzsteuerforderung
    jeweils in Höhe des Verrechnungsbetrages (ich nehme an, der Betrag aus der Verbindlichkeit). Der Rest der Forderung geht dann als Geld ein und muss entsprechend gegen die Forderung gebucht werden.