Erstattungen vom Finanzamt?

  • Hallo zusammen,


    laut Umsatzsteuervoranmeldung für 12/02 bekommen wir vom FA etwas zurück. Wie müssen wir buchungstechnisch vorgehen? Eigentlich würde ich jetzt die "Zahllast" mit `Umsatzsteuer an Forderungen gegenüber FA´ buchen? Das Konto Umsatzsteuer wäre ausgeglichen und ich könnte die Forderungen ins Jahr 2003 mitnehmen.
    Leider gibt es in der Einnahme-Überschussrechnung kein Konto Forderungen. Wie kann ich das Jahr 2002 dann abschließen???


    Bitte helft uns.


    Robert Rendle

  • Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden Forderungen nicht gebucht und es werden auch keine Abschlüsse - wie z.B. bei der Bilanz - gemacht.
    Die Einnahmen-Überschussrechnung ist lediglich eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
    Die Umsatzsteuer-Erstattung buchen Sie einfach auf das Konto 1790 in 2003 - nach Erstattung durch das Finanzamt.