Privat PKW - Übernahme ins Betriebsvermögen

  • Hallo,


    hätte folgendes Szenario zu klären:


    Rahmenbedingungen:
    - Existenzgründer (Einzelunternehmer), EÜR, umsatzsteuerpflichtig
    - Gewerbe startet unterhalb des Jahres (also Rumpfgeschäftsjahr)
    - Privat PKW (gebraucht, 4 1/2 Jahre alt)
    - Ab Gründungszeitpunkt wird auch ein Fahrtenbuch geführt
    - Über das Fahrtenbuch wird am Ende des Jahres ja ersichtlich sein, ob der PKW aktiviert werden muss (es vereinfacht das Beispiel, wenn wir annehmen das es zu mindestens 50% gewerblich genutzt wird)


    Fragen:
    a) Wie behandele ich betrieblich angefallene Fahrten in der Vorgründungsphase? (mit 0,30 pro km ansetzen und als Eigenbeleg verbuchen?)
    b) Muss ich bei Aktivierung des PKW die laufenden Kosten (Versicherung, Steuer, Inspektion, Ersatzteile) periodengerecht für Rumpfgeschäftsjahr (Anzahl Monate gewerbliche Tätigkeit zu Anzahl Monate private Tätigkeit) aufteilen?
    c) Muss im Aktivierungsfall die Zulassung um die gewerbliche Zusatzbezeichnung umgeschrieben werden, oder ist dies nicht notwendig?
    d) Kann ich die Vorsteuer ziehen aus diversen Geschäftsvorfällen (z.B. Inspektion, neue Reifen)? Wenn ja, komplett oder anteilig fürs Rumpfgeschäftsjahr?


    LG
    Mahlzeit

  • a) Wie behandele ich betrieblich angefallene Fahrten in der Vorgründungsphase? (mit 0,30 pro km ansetzen und als Eigenbeleg verbuchen?)
    b) Muss ich bei Aktivierung des PKW die laufenden Kosten (Versicherung, Steuer, Inspektion, Ersatzteile) periodengerecht für Rumpfgeschäftsjahr (Anzahl Monate gewerbliche Tätigkeit zu Anzahl Monate private Tätigkeit) aufteilen?
    c) Muss im Aktivierungsfall die Zulassung um die gewerbliche Zusatzbezeichnung umgeschrieben werden, oder ist dies nicht notwendig?
    d) Kann ich die Vorsteuer ziehen aus diversen Geschäftsvorfällen (z.B. Inspektion, neue Reifen)? Wenn ja, komplett oder anteilig fürs Rumpfgeschäftsjahr?

    moin,


    alle Kosten die in Zusammenhang mit der Betriebsgründung stehen sind "vorweg genommene Betriebsausgaben." Es muss aber ein wirtschaftlicher Zusammenhang ersichtlich sein. Also wäre es gut, wenn Rechnungen die spätere "gewerbliche Zusatzbezeichnung" enthielten, und die Gewerbeanmeldung auch im gleichen Jahr erfolgt.


    a) richtig, evtl. Fahrtenbuch führen
    b) richtig. Und auch hier nicht die Privatnutzung vergessen
    c) Nein. Aber evtl. mit dem Versicherer in Verbindung setzen, da u.U. die Prämie dann Nutzungsabhängig berechnet wird. Evtl. bietet er ein Mischprämie an.
    d) Ist eigentlich schon mit b) beantwortet. ( Anteilig auf Monate und Privatnutzung Netto zzgl. MwSt.)

  • Privat PKW (gebraucht, 4 1/2 Jahre alt)
    - Ab Gründungszeitpunkt wird auch ein Fahrtenbuch geführt
    - Über das Fahrtenbuch wird am Ende des Jahres ja ersichtlich sein, ob der PKW aktiviert werden muss (es vereinfacht das Beispiel, wenn wir annehmen das es zu mindestens 50% gewerblich genutzt wird)

    Hallo Mahlzeit,


    das wird zu spät sein. Wenn du von mehr als 50% betrieblicher Nutzung ausgehst, musst du ab Beginn den Pkw im Betriebsvermögen führen, da betriebsnotwendig. Als Einlagewert musst du ein Gutachten vorlegen, da der "gemeine Wert" anzusetzen ist und der ist bei einem 4,5 Jahre alten Pkw nicht mehr identisch mit dem (fiktiven) Restbuchwert. Gehst du allerdings von einer betrieblichen Nutzung unter 50% aus, wäre es gewillkürtes Betriebsvermögen. Dann hindert dich niemand daran, das Jahr über mit dem Kilometersatz von 0,30 Euro je gefahrenen (betrieblichen) Kilometer abzurechnen bwz. am Jahresende dann noch die tatsächlichen Kosten (du hast ja hoffentlich Aufschriebe auch aus der privaten Zeit vorher) und den tatsächlichen Kilometersatz anzusetzen. Einziger Nachteil: die gezahlten Vorsteuern können nicht abgesetzt werden. Aber ab nächsten Jahr kannst du dann einlegen (bzw. wenn sich herausstellen sollte, dass es betriebsnotwendiges Vermögen ist, musst du einlegen) und alle Kosten über deine Buchhaltung mit Vorsteuerabzug laufen lassen. Dann musst du aber für die private Nutzung entsprechende Entnahmen über Umsatz (mit Umsatzsteuerausweis) laufen lassen. Bei betriebsnotwendigem Vermögen kannst du die 1%-Regelung nutzen (ist aber unvorteilhaft, da vom Neupreis ausgegangen wird) oder die tatsächlichen Kosten ermitteln und als Entnahme buchen. Bei gewillkürtem Betriebsvermögen ist die 1%-Regelung nicht möglich.