Folgende Thematik:
Ein Golf wurde am Anfang (2014) in das Betriebsvermögen genommen und mit 9000,– Euro „gekauft“,
in die 1%-Regelung genommen und in der AfA mit Sonderabschreibung im ersten Jahr eingetragen.
Fakten:
Bruttolistenpreis 16.900, 1% = 169,00
Anteil der Aufwendungen mit Umsatzsteuer 80%
Anschaffungskosten 9000,–
Abschreibung 2014 1250,– + Sonder AfA 1800,–
auf 1,– Restbuchwert abschreiben angewählt
In 2014 wurde ein Investitionsabzugsbetrag für ein Kfz in Höhe von 3000,– Euro angespart.
in 2015 wurde der Golf als Anzahlung für das neue Auto genommen und die 3000,– Euro des Investitionsabzugsbetrags draufgelegt (Kaufpreis Audi 9000,– Euro - lt. Kaufvertrag, Inzahlungnahme Golf 6000,– Euro)
Den Investitionsabzugsbetrag habe ich wieder aufgelöst und den Golf nur für zwei Monate in der AfA berechnet, da der Kauf vom Audi im März stattgefunden hat.
Dann habe ich den Golf als Abgang in 2015 eingetragen, komme aber mit der Berechnung nicht so ganz klar.
Ich habe es als Verkauf bezeichnet, da es ja aus dem Betriebsvermögen rausgeht, richtig? Den Verkaufserlös müsste das Programm aber doch eigentlich als Gewinn verbuchen, oder?
Habe dann den Audi mit den 9000,– als 1%-Regelung eingetragen und ebenfalls als AfA mit Sonderabschreibung eingetragen, aber irgendwie erscheint das nicht so ganz plausibel, da sofort ein sehr großer Verlust in der Firma angezeigt wird, was ja bei den "Einnahmen" durch den Autoverkauf gar nicht sein kann?!
Irgendwas stimmt da nicht, glaub ich.
Wie muss ich das denn genau verbuchen? Könnt ihr mir helfen? Ich finde auch im Netz leider nichts passendes...
Vielen lieben Dank für jede Form der Hilfe