Hallo Zusammen,
nach der Betriebseinstellung bin ich verpflichtet eine Übergangs- und Aufgabegewinnermittlung durchzuführen.
Habe bisher nur EÜR gemacht.
Ich habe den Betrieb im Februar 2014 abgemeldet.
In 2013 habe ich eine Rechnung über 42.000,00 EUR gestellt. 30.000,00 EUR wurden bezahlt, die Restsumme ging vor Gericht.
Durch einen Vergleich wurden mir weitere 5.000,00 EUR zugesprochen.
Kann ich die restlichen 7.000,00 EUR in der Aufgabegewinnermittlung als Verlust geltend machen ?
Wirkt sich das auch auf meine Einkommensteuererklärung aus ?
Ich wäre für eine Einschätzung sehr dankbar.
Gruß....