Umzüge von Steuer absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin zusammen mit meinem Freund im letzten Jahr in eine andere Stadt gezogen, da wir dort beide einen neuen Job gefunden haben. Da diese Stadt 500km von unserem alten Wohnort entfernt lag und wir so schnell keine Wohnung gefunden haben, sind wir für 3 Monate in eine möblierte Wohnung gezogen, um von dort aus unsere jetzige Wohnung zu suchen und dort dann auch einzuziehen. Somit hatten wir natürlich 2 Mal Aufwendungen für den Umzug und würden diesen auch gerne geltend machen. Frage - kann man beide Umzüge ansetzen und falls ja, muss man hier etwas beachten? WISO hat ja die Möglichkeit "Umzug in die endgültige Wohnung" auszuwählen. Ist das auch das, was man hier angeben muss?


    Danke euch für eure Hilfe!

  • Hallo Doro,


    zum Thema Umzugskosten findest du hier unter der Suche eine Menge Hinweise. Prinzipiell können bei Jobwechsel Umzugskosten geltend gemacht werden als Werbungskosten, aber bitte beachten:
    1) Ihr könnt nur den ersten Umzug ansetzen, der zweite ist nicht mehr beruflich bedingt
    2) da ihr nicht verheiratet seid und damit beide eine eigene Erklärung abgeben müsst, sind die Kosten aufzuteilen. Jeder kann nur seinen Teil (im Zweifel die Hälfte) ansetzen.
    Da der zweite Umzug nicht beruflich veranlasst war, ist der zweite Umzug nicht ansetzbar. Hier solltet hier die Hilfe im Programm studieren (ihr habt ja nicht angegeben, welches ihr nutzt, WISO was?)

  • Wieso müssen wir die Kosten aufteilen? Wir haben vorher nicht zusammen gewohnt und im Prinzip 2 Umzüge gehabt - also jeder für sich einen. Nehme mal an, dann ist das nicht so, denn das würde irgendwie keinen Sinn ergeben.
    Wir/ich beutze das WISO Steuersparbuch 2017. Hat sich bezüglich der Umzüge an der Rechtssprechung in den letzten Jahren was geändert? Also, was die Anerkennung angeht? Ich habe hier im FOrum einen uralten Thread gefunden, wo gesagt wurde, man kann beide geltend machen:


    Umzugskosten mehrfach absetzen

  • Du willst doch nicht auf Basis eines FG-Urteils aus 1990 zwei volle Umzüge geltend machen? Du kannst versuchen, für den zweiten Umzug die Pauschale geltend zu machen (wie im verlinkten Beitrag gesagt).


    Wir haben vorher nicht zusammen gewohnt und im Prinzip 2 Umzüge gehabt

    Das hast du so nicht gesagt und aus dem Kontext war nicht ersehen, dass jeder einen eigenen Hausstand hatte und jetzt auch hat.


    Ansonsten: bitte lese die Hilfe im steuer:sparbuch oder frage einen Lohnsteuerhilfeverein, was tatsächlich ansetzbar ist. Steuerberatung dürfen wir hier nicht leisten.

  • Gern geschehen. Es wäre nett, wenn du dann über Erfolg oder Misserfolg hier kurz berichten würdest, damit künftige Leser davon profitieren können.