Eingabe Trennungsgeld (TG, §§ 3 u. 6), Umzugskostenvergütung

  • Guten Tag,


    ich (Soldat) mache meine Steuererklärung das erste mal selbst, deswegen vielleicht einige etwas unbeholfene Fragen, aber:
    Wo gebe ich denn UKV und TG ein? Muss ich das überhaupt oder gehört das zum Jahresbrutto? Wenn ich mir meine Bezügeabrechnung anschaue, stehen dort wohl nur die Einträge "Versteuerung TG/RKV/UKV"


    Bei der UKV-Abrechnung steht u.a. etwas von "steuerfreiem Pauschalbetrag". Neben den "Reisekosten für die Umzugsreise" steht noch "davon steuerpflichtiges Tagegeld".


    Gäbe ich die TG-Erstattungen für das Jahr an, in dem sie überwiesen/abgerechnet wurde oder für den Zeitraum für den sie gelten? Wenn also bspw. im Februar das TG für November des Vorjahres kam: Kommt das in die Steuererklärung des aktuellen oder des vorherigen Jahres?

  • Hallo derward,


    die versteuerten Bezüge müssen doch auch auf deiner Lohnsteuerbescheinigung des Dienstherrn auftauchen.
    Die Umzugskotenvergütung setzt du offen bei den dir entstandenen Umzugskosten (unter den Werbungskosten) ab - also zunächst alle entstandenen und selbst bezahlten Kosten zusammenstellen in einer Liste (geht im Steuersparbuch) und dann "davon erstattet" den Betrag deines Dienstherrn, aber nur, soweit nicht versteuert!


    Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip (§11 EStG), also immer dann angeben, wenn tatsächlich Geld geflossen ist. Bei den Umzugsvergütungen sollten allerdings auch Erstattungen im Folgejahr mit berücksichtigt werden (sofern man sie schon kennt).

  • Hallo babuschka,
    danke für deine Antwort.


    Für die UKV: Ich habe den Gesamtbetrag der Überweisung und ziehe davon die "Ersattung des steuerfreien Pauschalbetrags" ab? Das Ergebnis setze ich bei "Vom Arbeitgeber gezahlte Erstattungen und gestellte Mahlzeiten" ein, ja?


    Bei dem TG gibt es extra Abrechnungen von einer anderen Behörde. Die Versteuerung scheint aber über das Gehalt zu laufen (so erkläre ich mir die Versteuerungseinträge auf der Bezügeabrechnung).


    D.h. wo würde ich nun die TG-Beiträge eintragen? Summiere ich die jetzt über das ganze Jahr und trage das bei der Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung ein? :D


    Macht es bei dem TG einen Unterschied (für die Steuererklärung bzw. die Eingabe), ob es sich um tägliche Rückkehr zum Wohnort (§6 TGV) oder auswärtiges Verbleiben (§3 TGV) handelt?

  • Bei dem TG gibt es extra Abrechnungen von einer anderen Behörde. Die Versteuerung scheint aber über das Gehalt zu laufen (so erkläre ich mir die Versteuerungseinträge auf der Bezügeabrechnung).

    Das ist so richtig.



    Summiere ich die jetzt über das ganze Jahr und trage das bei der Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung ein? :D

    Nein.



    D.h. wo würde ich nun die TG-Beiträge eintragen?

    Das kommt auf den Grund für das TG an. Da eine UKV gezahlt wurde, vermute ich mal Versetzung mit UKV und anschließend Kommandierung mit TG?


    Wurde das ganze TG versteuert? Ich gehe mal davon aus, dass die ersten drei Monate steuerfrei waren (bei TG nach $3)?

  • Das kommt auf den Grund für das TG an. Da eine UKV gezahlt wurde, vermute ich mal Versetzung mit UKV und anschließend Kommandierung mit TG?
    Wurde das ganze TG versteuert? Ich gehe mal davon aus, dass die ersten drei Monate steuerfrei waren (bei TG nach $3)?


    Ich habe folgendes gefunden:


    Sobald steuerpflichtige Beträge anfallen, erfolgt die Auszahlung des Trennungsgeldes über
    die für Sie zuständige Bezügestelle. Steuerfreie Trennungsgelder können aufgrund einer
    vom Bundesverwaltungsamt erwirkten Zulassung unmittelbar nach Festsetzung über die
    zuständige Bundeskasse zahlbar gemacht werden.

    Heißt das also, dass jedes TG, das nicht auf der Bezügeabrechnung (sondern auf extra-Rechnungen kam), steuerfrei ist?


    Wo würde ich denn steuerfreies und wo würde ich zu versteuerndes TG angeben? Machen die §§ dann noch einen Unterschied?
    Inwieweit macht eine Begründung für TG einen Unterschied in der Steuererklärung?
    Es ist etwas komplexer als nur eine Versetzung nach einer Kommandierung.

  • Auf den Abrechnungen für das TG steht immer drauf, wieviel davon versteuert ist. Grundsätzlich muss nur der steuerfreie Betrag angegeben werden, da der versteuerte Betrag bereits in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.


    Die §§ sollten kein Unterschied machen. Die Grundlage für das TG ist entscheidend, wo dieses Eingetragen wird. Bei Kommandierungen ist es generell eine auswärtige Tätigkeit, bei Versetzung kann es eine doppelte Haushaltsführung sein oder bei einer dauer von unter 48 Monaten auch eine auswärtige Tätigkeit.


    Ich würde mich, mit den beiden Themen mal näher auseinandersetzen.

  • Besten Dank für die Antwort! Vielleicht kannst du mir mit meinen Folgefragen ja auch noch weiterhelfen :)


    Auf den Abrechnungen für das TG steht immer drauf, wieviel davon versteuert ist.

    Das ist bei mir nicht immer der Fall.


    Grundsätzlich muss nur der steuerfreie Betrag angegeben werden, da der versteuerte Betrag bereits in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

    Das gilt dann vermutlich auch für die UKV, s.d. ich vom Gesamtbetrag die versteuerten Anteile abziehen würde? (fiktive Annahme: 1000€ UKV, davon 200 steuerfr. Pauschale, 800 Restbeträge; 200 stünden in der Steuererklärung?)


    Für das TG gilt also, wenn ich nirgends einen Steuerabzug auf der Gehaltsbescheinigung finde, ist der Betrag noch nicht versteuert und diesen würde ich dann angeben?
    Dazu nutzte ich dann vermutlich den Eintrag:
    Ausgaben (Werbungskosten) -> Reisekosten -> Detaillierte Erfassung:
    Steuerfreie Erstattungen
    Sind alle steuerfrei gezahlten Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung in Nr. 20 enthalten? Nein
    Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung: Summe Tagegeld
    Steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen: Summe Wegentschädigungen


    Wenn allerdings alle Einträge besteuert wurde, gebe ich die nirgends weiter an?

  • Zur UKV kann ich nicht viel sagen, da ich diesen Fall noch nicht hatte.


    Die Eintragungen sehen ok aus.


    Sollte nirgends was von versteuert stehen, ist es auch nicht versteuert.


    Es wird generell in den ersten 3 Monaten nicht versteuert sein. (Zumindestens nach §3)


    Du hast es ja schon richtig angegeben, dass du das Tagegeld und die Wegentschädigung hast.


    Kleiner Tipp passe bei den Abrechnungen etwas auf, wenn auf der sowohl TG als auch RBH drauf steht. Denn es ist nicht alles versteuert. Gucke genau welche Summe versteuert ist und was die Gesamtsumme ist. Die Differenz ist nicht versteuert.