Verglebliche Werbungskosten Vermietung und Verpachtung

  • Habe folgenden Sachverhalt:
    In 2002 wurde ein mögliches Objekt zu V+V von meiner Frau und mir näher unter die Lupe genommen.
    Dabei entstanden Kosten, z.B. Sanierungsgutachten, Reservierungsgebühr.
    Der Kauf fand aber 2002 nicht mehr statt (evtl. 2003).
    Diese Kosten sind steuerlich absetzbar als sog. vergelbliche Werbungskosten V+V.


    Wo und wie kann ich diese Kosten im Wisosparbuch ansetzen?


    Vielen Dank und viele Grüße


    Boris Scharinger