Leerstehende Eigentumswohnung

  • Hallo!
    Habe eine Eigentumswohnung,die 2002 leer stand.
    Wie mache ich das beim Finanzamt geltend und wie
    trage ich dies in der Anlage V ein?
    Vielen Dank!

  • Hallo Stefan,
    Die Angaben bezüglich der Eigentumswohnung erfasst Du im Sparbuch unter dem Punkt "G Selbstgenutztes Wohneigentum". Ist dieser Punkt nicht sichtbar, so kannst Du diesen über den Punkt "Bearbeiten > alle Bereiche freigeben" aktivieren.