Hallo,
ich werde dieses Jahr hohe Arztkosten haben. Damit die zumutbare Belastung für diese außergewöhnlichen Kosten nur basierend auf meinem Einkommen berechnet werden (also nicht auf Basis der Einkommenssumme von meiner Ehefrau und mir), plane ich eine getrennte Veranlagung. Zwei Fragen:
1) Ist es hinderlich, wenn die Arztrechnungen zu Lasten unseres Gemeinschaftskontos bezahlt werden, muss ich also ein Einzelkonto für mich eröffnen?
2) Wäre es auch möglich, dass (bei getrennter Veranlagung) meine Frau die Arztrechnungen für meine Behandlung begleicht und die Kosten bei sich als außergewöhnliche Belastung angibt? Ihr Einkommen und somit ihre zumutbare Belastung ist niedriger...
Vielen Dank
Tim