Hallo,
bei der Einbringung eines Wirtschaftsgutes zum Teilwert (ohne Umsatzsteuer) stellt sich die Frage, wie dies korrekt im kleinen Kontenrahmen dagestellt werden kann.
1.) Es erfolgt keine Zahlung über das Geschäftskonto, da das Wirtschaftsgut ja eingebracht wird.
2.) Umsatzsteuer entfällt, da das Wirtschaftgut ja privat angeschafft wurde.
3.) Abbildung der Anschaffung zum Teilwert im Anlagenverzeichnis (siehe die Eingabemasken in der Anlage)
a.) Anschaffungsdatum: 1.6.2014
b.) Anschaffungswert: 1.233,51
c.) Nutzungsdauer: 7 Jahre (84 Monate) für Betriebs- und Geschäftsausstattung
d.) Wirtschaftsgut 490
e.) Kategorie:4830
Die Einbringung erfolgt nach 29 Monaten am 1.11.2016 zum Teilwert von EUR 807,66, d.h. es gibt eine Teilwertabschreibung vor Einlage von EUR 425,85 im Privatvermögen.
Ergebnis: Abschreibungsdetails im Programm: die Abschreibung wird auch für die Zeit im Privatbesitz berechnet und somit über 7 Jahre aufgeteilt, was falsch ist.
Es stellt sich nun die Frage, wie diese Teilwertabschreibung richtig abgebildet werden kann?
1.) Mittels Ausbuchung kann nur das gesamt Wirtschaftsgut ausgebucht werden, was falsch ist.
2.) Mittels manueller Korrektur der Abschreibungstabelle können die Abschreibungsbeträge auf die Zeit vor der Gründung verlegt werden und die Afa ab Gründung wird dann - ab dem Monat der Gründung (11/2016) richtig ausgewiesen.
In der Afa-Tabelle sind dann aber für die Vorjahre "fikive Abschreibungen" aus dem Privatvermögen ausgewiesen, was im betrieblichen Teil falsch ist.
Wird dieser eigentlich simple Vorgang über den Trick so "korrekt" in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgebildet?
Verbesserungshinweis: Es fehlt in dem Programm die Ausbuchung des im Privatbesitz abgeschriebenen Teilwertes um dann den betrieblichen Teil korrekt abzubilden.
Mit freundlichen Grüßen
rmc