Einbringung von technischen Geräten in Selbständigkeit

  • Hallo,
    in meinem Fall geht es konkret darum, dass ich 2016 ein Kleingewerbe angemeldet habe (Gewerbeschein mit Kleinunternehmerregelung, was wahrscheinlich erst mal egal ist). Hier geht es um eine Tätigkeit als DJ.
    In den Jahren davor habe ich mir schon technische Geräte gekauft, welche ich dazu benötige (Turntables, Mixer, usw.).
    Nun ließt man im Internet und hört hier und da, dass man diese Geräte als Einbringung auch nachträglich ansetzen kann.
    Jetzt ist meine Frage in wie weit das zutrifft und wo ich das in der Wiso Steuersoftware angebe.
    Noch dazu interessiert mich ob die Abschreibung dieser Geräte ab Gewerbeanmeldung oder ab Anschaffung beginnt.
    Angenommen ich hätte 2014 zwei Turntable für je 600€ von einem privaten Verkäufer gekauft. Ich schreibe diese über 5 Jahre ab. Beginnt die Abschreibung dann 2014 und ich kann nur noch 3 Jahre die Restbeträge geltend machen oder beginnt die Abschreibung erst 2016 und ich kann die nächsten 4 Jahre den jeweiligen Betrag ansetzen?


    Ist für mich leider alles ziemliches Neuland...

  • Nutzungsdauern beginnen immer mit dem Kaufdatum, da gibt es keine Ausnahmen. Wenn du also Gegenstände einlegst, musst du die private Zeit imaginär schon abschreiben und hast nur noch den verbleibenden Zeitraum für deine beruflichen AfA.


    Wobei du auch noch prüfen musst, mit welchem Wert du einlegst. Du solltest hier deinen Steuerberater konsultieren, weil der rechnerische Restwert hier nicht maßgeblich ist.