Est-Erklärung - Einkünfte in Kolumbien

  • Hallo zusammen,


    ich bin im August 2016 nach Kolumbien gezogen und arbeite seitdem hier als Angestellter.


    Nun muss ich meine Est-Erklärung für 2016 machen und wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es mit Kolumbien kein Doppelbesteuerungsabkommen.


    Gebe ich mein Einkommen aus Kolumbien in der Anlage "N-AUS" an? Was muss ich dort genau anklicken? (ATE??)


    Danke für die Hilfe.

  • Gebe ich mein Einkommen aus Kolumbien in der Anlage "N-AUS" an? Was muss ich dort genau anklicken? (ATE??)

    Davon gehe ich aus - die Art (DBA, ATE etc.) können wir aus deinen Schilderungen nicht bestimmen. Ob ein DBA besteht kannst du prüfen auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ( http://www.bundesfinanzministe…besteuerungsabkommen.html).


    Weitere Auskünfte hierzu (auch wegen der Fragen der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht und den daraus resultierenden Folgerungen) solltest du einen Steuerberater konsultieren. Es steht ja auch die Steuerpflicht in Kolumbien an - das alles muss ja richtig erfolgen. Also zumindest für das erste Jahr einen Steuerberater konsuliteren (wähle eine Gesellschaft, die Partner in Deutschland hat!).

  • Die Unterschiede werden in deiner verwendeten Software erklärt (normalerweise gibt es Fragezeichen oder ähnliches, in denen die Inhalte erklärt werden). Da du nicht gesagt hast, mit welcher Software du arbeitest, ist hier keine weitere Auskunft möglich.
    Außerdem gibt es eine Menge steuerliche Hilfen im Handbuch (in der Regel).


    Wenn du die amtlichen Formulare benutzt, gibt es in den Hilfen zu den Formularen ebenfalls entsprechende Hinweise.