EU-Umsätze in Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die sicher auch andere betrifft (leider bin ich bei meiner Suche im Forum aber nicht fündig geworden). Es ist etwas knifflig, ich versuche es aber zu erklären. Es geht um EU-Umsätze, also Einnahmen, die ich aus EU-Ländern erhalte. Laut UstG scheint es so zu sein, dass Angaben zu diesen Umsätzen "in dem Voranmeldungszeitraum zu machen [sind], in dem diese Umsätze ausgeführt worden sind." (diesen Gesetzestext habe ich durch einen entsprechenden Verweis im Steuersparbuch auf den Paragrafen hier gefunden: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18b.html). Leider stimmt aber der Zeitraum, in dem ich diese Umsätze ausführe, nicht immer mit dem Zeitraum überein, in dem ich die Zahlung vom Kunden erhalte. Soweit ich das überblicke, werden aber im Steuersparbuch meine EU-Umsätze nach Zufluss in die Steuerformulare eingetragen, da für mich die Ist-Besteuerung gilt und ich im Steuersparbuch das Online-Banking nutze und ich bisher darüber immer die *Zahlungseingänge* verbucht hatte (auf das Konto 8336). Könntet ihr mir bestätigen, dass das eigentlich falsch ist und ich die EU-Umsätze eigentlich *manuell* eintragen müsste? (so wie ich es auch für die zusammenfassende Meldung mache) Das Programm kann natürlich nicht "wissen", wann ich die Umsätze ausgeführt habe. Den Eingang der Zahlung auf meinem Konto müsste ich also im Prinzip für die steuerlichen Zwecke dann "ignorieren". Herzlichen Dank für eure Meinungen bzw. Erfahrungen! Beste Grüße, Katrin

  • Hast du denn auch die UStID deiner Kunden angegeben? Diese ist zwingende Voraussetzung für die Eintragungen in der Anlage UR und diese Eintragungen werden dann in die Umsatztsteuererklärung übernommen.

    Denke bitte auch an die ZM.