Guten Tag,
Die Vorgeschichte: Ein langjährig bestehendes Mietvertragsverhältnis hatte ich als Vermieter fristgerecht gekündigt. Um drohende Verzögerungen seitens des Mieters zu verhindern, haben sich die beteiligten Anwälte auf eine Auflösung des Vertragsverhältnisses mit einer Sonderzahlung an den Mieter geeinigt.
Die Frage: ist diese Zahlung an den damaligen Mieter steuerlich absetzbar, z.B. im Rahmen der Werbungskosten zu den Mieteinkünften?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.