Umsatzsteuererklärung 2017 und 2018

  • Wir (GbR/Freiberufler) haben im Mai die Umsatzsteuererklärung 2017 gemacht.

    Für die einheitliche und gesonderte Feststellung für 2017 wurde nur ein Teil

    der geleisteten Umsatzsteuer anerkannt. (Der nicht anerkannte Teil wurde 2018 gezahlt, Rechnung war Ende 2017.)


    Jetzt muss die Umsatzsteuererklärung 2018 gemacht werden, da Auflösung der GbR.

    Frage:

    Muss ich in der Umsatzsteuererklärung 2018 den nicht anerkannten Betrag noch einmal aufführen?

    Danke im Vorraus.