Zur 1%-Regelung bei Firmenwagen verpflichtet, aber ...

  • Ich verstehe das Problem überhaupt nicht. Wenn mir mein Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen würde, wäre ich froh und dankbar, weil die Steuerbelastung des von mir zu versteuernden geldwertenVorteils im Normalfall weit, weit unterhalb der Gesamtkosten des Fahrzeuges sein wird. Ergo nutze ich das Fahrzeug auch ständig und bei jeder Gelegenheit privat, weil: billiger kann es für mich gar nicht sein! Daneben noch ein eigenes Fahrzeug zu unterhalten, halte ich für Quatsch. Also: Verkaufe Deine eigene Kiste und freue Dich über die damit eingesparten Kosten. Das wird Dir finanziell sicher mehr bringen als eine evtl. mögliche Steuerersparnis von ein paar hundert EUR im Jahr, wenn es die denn überhapt geben sollte.

    Das Problem ist, dass ich mir 2017 ein neues Auto gekauft habe, bevor feststand, dass ich den AG wechseln werde.

    Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein reines Verlustgeschäft.

    Außerdem könnte ich den Firmenwagen gar nicht in dem Maße privat nutzen, wie ich es vielleicht wollen würde, da weder eine AHK vorhanden ist noch ich ständig Lust habe den ganzen Kofferraum jedes Mal auszuräumen.

  • warum verzichten Sie nicht einfach auf den Firmenwagen, dann ist das Problem gelöst!

    Wenn ich auf den Firmenwagen verzichte, würde es kein HomeOffice geben und ich müsste jedes Mal die 60km in die Firma fahren, einen Leihwagen organisieren und meinen ganzen Kram einladen.

    Alle Servicetechniker haben HomeOffice mit Firmenwagen inkl. Privatnutzung und davon will man auch nicht ab.

  • Dann schließe eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Chef, dass der Pkw nicht privat genutzt werden darf. Dann entfällt die 1%-Regelung, aber du darfst dann auch keinen Kilometer einmal schnell mit dem Wagen fahren. Fahrtenbuch (entsprechend den Regeln des Finanzamtes ist dann Pflicht, der Arbeitgeber muss dieses dann zum Lohnkonto nehmen.

  • Dann schließe eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Chef, dass der Pkw nicht privat genutzt werden darf. Dann entfällt die 1%-Regelung, aber du darfst dann auch keinen Kilometer einmal schnell mit dem Wagen fahren. Fahrtenbuch (entsprechend den Regeln des Finanzamtes ist dann Pflicht, der Arbeitgeber muss dieses dann zum Lohnkonto nehmen.

    Wie oben schon geschrieben will man keine Ausnahmen machen und auf die 1%-Regelung verzichten. Für den AG ist es so einfacher als die Fahrtenbuchvariante.

  • Bei meinem Vorschlag entfällt die Berechnung eines geldwerten Vorteils doch ganz!! Das Fahrtenbuch ist nur der Nachweis für den Arbeitgeber, dass nicht privat gefahren wurde. Das hat nichts mit der Fahrtenbuchmethode zu tun - du musst schon richtig lesen, nicht interpretieren, was ich gesagt habe. Völligen Verzicht schriftlich vereinbaren - das macht es dem Arbeitgeber doch einfacher.

    Dem muss er normalerweise auch zustimmen.