Arbeit in Liechtenstein - Anlage AUS - Versicherung

  • Guten Morgen,


    mein Mann arbeitet in Liechtenstein und wir leben in Deutschland. Wir haben gerade unsere Steuererklärung aus Liechtenstein bekommen und möchten die deutsche richtig ergänzen. Die Frage ist, wo man AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und ALV (Arbeitslosenversicherungsgesetz) eintragen soll. - Wir benutzen Anlage AUS.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

  • Wir haben gerade unsere Steuererklärung aus Liechtenstein bekommen und möchten die deutsche richtig ergänzen.

    Machen in Liechtenstein die Behörden oder die Arbeitgeber die Erklärungen für die Bürger? Was habt ihr bekommen - den Steuerbescheid vom Finanzamt oder die Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber?


    Für die Eintragung in das Formular ist ja auch wichtig zu wissen, ob diese Beiträge den deutschen Sozialversicherungsbeiträgen entsprechen und wieweit diese in Liechtenstein schon berücksichtig wurden. Prinzipiell gehören sie zu den abziehbaren Sonderausgaben, aber ob eine Berücksichtigung in Deutschland möglich ist, muss im Einzelnen geprüft werden (Ansetzbarkeit in Liechtenstein verhindert wohl die Ansetzbarkeit in Deutschland). Genaueres kann hier nur eine zur Steuerberatung befugte Person sagen.

  • Machen in Liechtenstein die Behörden oder die Arbeitgeber die Erklärungen für die Bürger? Was habt ihr bekommen - den Steuerbescheid vom Finanzamt oder die Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber?

    Danke für die Antwort. Die Erklärung in Liechtenstein muss man selber machen. Wir haben den Steuerbescheid bekommen.

  • Dann seht ihr ja auch, was von den Sozialversicherungsbeiträgen anerkannt wurde. Ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein nicht - in der Regel ist das nach deutschen Vorschriften ermittelte Einkommen der Progression zugrunde zu legen. Aber im DBA kann auch anderes geregelt sein (z. B. keine Progression erlaubt).