Hallo,
folgendes Problem möchte ich lösen.
Ich gebe meine Umsatzsteuer-Voranmeldung 1/4
Jährlich ab. Demzufolge habe ich die Ust. für das
4.Quartal 2002 erst in 2003 gezahlt. Ausserdem habe ich
vom Finanzamt eine Sondervorauszahlung erhalten.
Kann ich diese Zahlungen in der Umsatzsteurerklärung
für das Jahr 2002 gelten machen (größere Summe),
oder gilt diese Zahlung als Vorauszahlung für das
Jahr 2003 (verrechnung 2003)?
Wenn ja, wie verbuche ich diesen Betrag im Jahr 2003.
Danke für die schnelle Antwort.
Gruß
Michael Lonken