USt und EÜR, rückwirkend

  • Hallo,ich habe folgendes Problem:
    Durch einen Software-Fehler muss ich alle Erklärungen für 2002 neu machen, da die Angaben teilweise falsch waren. Durch 1/4a abgegebene UStVoranmeldungen '02 habe ich jedoch bereits UStVorauszahlungen an das Finanzamt geleistet und auch bereits einmal 2002 Vorsteuer rückerstattet bekommen. Nun habe ich mit dem Finanzamt vereinbart, eine berichtigte UStErklärung 02 abzugeben. Wie gehe ich jetzt korrekt mit den bereits geleisteten Zahlungen um ? Wie kann ich diese verrechnen/verbuchen ? Vielen Dank!!

  • Hallo buerokrat
    In ihrer Umsatzsteuererklärung geben Sie ganz normal die berichtigten Werte vor.
    Unter der Rubrik: „Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer“ geben Sie dann bei „Vorauszahlungssoll 2002“ den Betrag ein, den Sie an das Finanzamt für das Jahr 2002 insgesamt abgeführt haben.
    Das Ergebnis buchen Sie dann in der Einnahmen-Überschussrechnung 2003 entweder als Einnahmen oder Ausgaben auf das Konto 1790 Umsatzsteuer Vorjahr.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->