Netto oder Bruttoeingabe wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit der Usteu...

  • Hallo? Ich verstehe da was nicht! Mein Wiso-Steuerprogramm sagt, daß ich die Eingaben für Gewinn/Verlußt aus selbständiger Tätigkeit immer Netto machen muß, sollten sie der Usteuer unterliegen. Das tun sie. Also hab ich alles netto eingegeben. Nur bei Gewinne aus Lieferungen und Leistungen wollte der PC die Rechnungsbeträge, hat dann selbst netto und 16% ausgerechnet und obwohl ich Kreuzchen gemacht habe, daß die Nettowerte berechnet werden sollen, hat das Programm automatisch die Bruttowerte für die weitere Berechnung genommen! Das versteh ich nicht! Kann mir da mal jemand helfen?

  • Mir ist nicht bekannt, dass das WISO-Programm eine Netto-Verbuchung vorschreibt. Vielmehr hat man die Wahl zwischen Brutto- und Netto-Buchung.
    Dass das Programm in Ihrem geschilderten Fall den Bruttowert verlangt, hängt sehr wahrscheinlich daran, dass bei dem entsprechenden Konto unter "Eigenschaften" eine falsche Vorgabe gemacht wurde.
    Z.B.: "X" - Der Steuersatz soll vom Brutttobetrag berechnet werden.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Hallo, ich habe ein ganz ähnliches Problem. Die Lösung mit dem "X" funktioniert leider nicht, da die Kontoeigenschaft nicht zu ändern ist. Ein neues oder kopiertes Konto läßt die Änderung zwar zu jedoch kann genau diese Änderung nicht gespeichert werden und ist somit nicht benutzbar. Was nun?

  • Hallo baphomet,
    das X duerfen Sie nicht setzen, es sei denn, es handelt sich um innergemeinschaftliche Erwerbe. Wollen Sie die Vorsteuer/Umsatzsteuer-Automatik aufheben, müssen Sie das in der Kontenverwaltung - Eigenschaften - Vorsteuer bzw. Umsatzsteuerkonto ändern und abspeichern. Das funktioniert, sogar wenn das Konto schon bebucht ist, können Sie die Vorbelegeung jederzeit wieder ändern und abspeichern.
    Wenns nicht klappt, bitte nochmal melden.
    Gruß Siggi