Bezahltes Auslandspraktikum DBA

  • Guten Tag,


    Ich bin gerade an meiner Steuererklaerung fuer 2018. In diesem Jahr habe ich ein bezahltes Auslandspraktikum in Großbritannien gemacht und im Inland als Werkstudentin gearbeitet. Aufgrund des DBA zwischen GB und DE wird das Einkommen aus dem Praktikum ja nicht nochmal in DE versteuert, muss aber dennoch angegeben werden, weil es sich auf den Steuersatz auswirkt.


    Ich verstehe nicht genau, wie ich den Lohn in der Maske "Auslaendische Einkuenfte als Arbeitnehmer" > "Angaben zum Arbeitslohn" eintragen muss.

    - Im Abschnitt "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohn" soll man eintragen (zum Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist) "Davon ist im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N nicht enthalten". Wo finde ich diese Anlage? Verstehe ich das richtig, dass hier die Differenz aus dem berechneten "Verbleibender Arbeitslohn der im Inland steuerpflichtig ist" und "Bruttoarbeitslohn (Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung)" eingetragen wird?

    - Was genau sollte bei den Ausgaben bei "Dem steuerfreuen Arbeitslohn direkt/nicht direkt zuzuordnen" jeweils eingetragen werden? Sollte die Summe beider Eintrage meinen Werbungskosten entsprechen?


    Danke fuer die Hilfe :)
    Lena

  • Du hast doch keine Lohnsteuerbescheinigung, also kann in den Zeilen auch nichts stehen. Also ist auf die genannte Frage "ja" zu antworten, weil es keine Zeile 6 oder Nr. 3 gibt. Es wurde in Deutschland ja nichts versteuert.