KFZ Vorsteuerabzug EU Regelung

  • Seit 1.1.2003 kann man 100% Vorsteuer für ein gekauftes Auto ansetzen.(laut EU Rechtsprechung)
    aber im Programm kriege ich das nicht hin.
    Wie kann ich vorgehen

  • Wird das Fahrzeug auch privat mitbenutzt, können Sie nach gegenwärtiger Rechtslage nur 50 % der Vorsteuer abziehen. Diese Abzugsbeschränkung gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. April 1999 (einschl.) angeschafft worden sind.
    Diese Rechtslage ist umstritten, Solange in dem laufenden Rechtsstreit vor dem EuGH über diese Frage nicht endgültig entschieden worden ist, haben Sie die Möglichkeit, in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen/-Steuererklärungen abweichend von der gesetzlichen Regelung die gesamte Vorsteuer geltend zu machen.
    Im Gegenzug müssen Sie die private Nutzung, die Sie entweder pauschal nach der 1-%-Regelung oder anhand eines Fahrtenbuchs berechnen, der Umsatzbesteuerung unterwerfen.
    Weisen Sie aber das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärungen in jedem Fall auf diese Abweichung hin, wenn Sie davon Gebrauch machen.
    In jedem Fall sollten Sie vorab durchrechnen, welche Verfahrensweise für Sie günstiger ist:
    - nur 50 % Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und lfd. Kosten und keine Umsatzversteuerung der privaten Nutzung oder
    - 100 % Vorsteuer aus sämtlichen Kosten und Umsatzversteuerung der privaten Nutzung.
    Die Finanzverwaltung hat inzwischen mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.


    Im Programm ist bei allen Kfz-Konten unter „Eigenschaften“ im Kontenplan der entsprechende Umsatzsteuersatz/Vorsteuersatz anzugeben.