Hallo und guten Morgen,
wir führen als steuerliches Kleinunternehmen im Nebenerwerb eine Wohnmobilvermietung. Wir haben 2020 eines unserer Fahrzeuge verkauft. Der Käufer hat seine Zahlungen in mehreren Schritten geleistet:
24.08.2020 - Abschuss des Kaufvertrags mit vereinbartem Übergabezeitpunkt zum 02.10.2020
31.08.2020 - Käufer leistet erste Anzahlung
23.09.2020 - Käufer leistet zweite Zahlung
01.10.2020 - Käufer leistet Restzahlung
03.10.2020 - Fahrzeug und Papiere werden dem Käufer ausgehändigt
Welches Datum ist bezüglich des Anlagenabgangs in der AfA als Abgangsdatum und welches als Zahlungsdatum zu betrachten?
Rechtlich hat der Käufer das Fahrzeug ja bereits am 24.08.2020 erworben. Wäre dies als Abgangsdatum zu betrachten oder doch erst der 03.10.2020?
Als Zahlungsdatum würde ich den 01.10.2020 ansetzen, da ja erst zu diesem Zeitpunkt der ausstehende Gesamtbetrag beglichen wurde.
Bin wie immer für Tipps und Infos dankbar.
Schöne Grüße
thoern