UMZUG

  • Hallo !


    Habe folgende frage, ich werde in kürze von Niedersachsen in das Bundesland Bremen umziehen und somit auch meinen angeldeten Gewerbebetrieb von Niedersachsen mit in meine neue Wohnung nach Bremen verlegen. Bleibt im laufenden Steuerjahr noch das alte Finanzamt also in Niedersachsen für all meine Steuern zuständig (Einkommensteuer,Umsatzsteuer usw...) oder muß ich mich aufgrund des Umzuges beim Finanzamt Bremen melden und dann ab sofort dort meinen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben ??


    Wer kann helfen,antwort ist sehr wichtig für mich !


    DANKE !


    Gruß


    Andreas

  • Hallo Andreas,
    das Finanzamt Ihres neuen Wohnortes ist für Sie zuständig. Ratsam ist, dass Sie schon vorher dem neuen Finanzamt Ihren Umzug/Zuzug melden.