Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin nebenberuflich selbstständig und werde nach der Kleinunternehmerregelung versteuert. Das heißt ich darf keine MWSt in meinen Rechnungen ausweisen. Soweit ist das auch okay. Jetzt habe ich einen Kunden der besteht auf der MWST Ausweisung auf der Rechnung. Kann ich diese ausweisen und in der Jahresumsatzsteuererklärung angeben oder muß ich dann ab z.b. diesem Monat eine UST Voranmeldung machen. Geht das einfach so oder muß ich das Finanzamt noch irgendwie informieren?
Ein weiteres Problem ist, ich habe eine Gutschrift erhalten, mit der ein Leistungsempfänger eine von mir erbrachte Leistung abrechnet. Auch hier ist die UST ausgewiesen. Gebe ich dies bei der Jahresumsatzsteuererklärung an, oder muß ich auch hier eine UST Voranmeldung machen. Ich habe schon Anfang diesen JAhres solche Gutschriften erhalten, aber noch keine UST Voranmeldung gemacht, nur bin ic h mir nicht so sicher ob das richtig war. Wie muß ich mich verhalten?
Für eine Antwort wär ich sehr dankbar!
Vielen Dank
Abrafax_72