PV-Anlage verkauften Strom an Miteigentümer als Einnahme, aber erhöhter Netzbezug nicht als Ausgabe?

  • Hallo,


    ich betreibe eine PV-Anlage im Mehrfamilienhaus, meine eigene WHG, die eines Miteigentümers, sowie der Allgemeinstrom hängt mit auf der Anlage.


    Dadurch versorge ich die Teilnehmer, die an der Anlage hängen, nachts wenn kein Sonnenstrom fließt, auch mit Netztstrom den ich vom Netzbetreiber beziehe und auch selbst bezahle.

    Ich rechne dann für den gesamten Verbrauchten Strom (PV-Strom aber auch Netzstrom) mit den Teilnehmern ab.


    Jetzt soll ich ja unter Betriebseinnahmen, Energielieferung an Mieter/Dritte die Einnhamen eintragen.

    Aber ich muss doch auch irgendwo die erhöhten Ausgaben für den mehr bezogenen Netzstrom (z.b. Nachts) als Betriebausgeben eintragen können?



    Beispiel:

    Ich habe für beide "Stromkunden" im Jahr ca. 1600.-€ bekommen, musste dafür ja aber auch viel mehr Strom einkaufen, da der PV-Strom anteil dabei ja um die 25-30% liegt. das heißt von den 1.600.-€ die ich berecnet habe, sind ja ca. 70€ vom netzt von mir zugekauft.


    In meinem Fall schmälern die 1.600.-€ Einnahmen, meine Rückserstattung um ca. 700.-€

    Da muss ich ja irgendeinen Denkfehler machen, denn das rechnet sich ja so nie, 700.-€ verdiene ich niemals an dem PV-Strom.


    IOch hoffe Sie könnemir helfen. Viele Grüße Christian

  • ChrisL

    Hat den Titel des Themas von „PV-Anlage verkauften Strom an Miteigentümer als Einnahme, aber erhöhter Netzbezuig nicht als Ausgabe??“ zu „PV-Anlage verkauften Strom an Miteigentümer als Einnahme, aber erhöhter Netzbezug nicht als Ausgabe??“ geändert.
  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „PV-Anlage verkauften Strom an Miteigentümer als Einnahme, aber erhöhter Netzbezug nicht als Ausgabe??“ zu „PV-Anlage verkauften Strom an Miteigentümer als Einnahme, aber erhöhter Netzbezug nicht als Ausgabe?“ geändert.
  • Ohne hier steuerliche Beratung machen wollen:

    du kannst nur dann Ausgaben für bezogenen Strom geltend machen, wenn du die Menge nachweisen kannst, Ungefähr-Angaben fallen unter § 12 EStG (Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen).

    Mein Rat: baue einen Zwischenzähler ein, der die Menge des bezogenen Stroms für deine "Kunden" festhält. Dann sind das Betriebsausgaben, die man z.B. unter "bezogene Waren ..." eingeben kann.

  • Hallo Neida,


    Klar, keine steuerliche Beratung.

    Danke für die Antwort und den Rat


    Ich habe einen 2-Richtungszähler, einen Erzeugungszähler und jede Wohneinheit hat einen eigenen Zähler.

    Kann also schon sagen, wer wieviel Strom in Summe bezieht, ich kann nur nicht den zeitlichen Verlauf sehen.

    Ich kann nicht sagen, wieviel Strom der einzelne vom Netzstrom bezieht, nur anteilig anhand des Verbrauchs der einzelnen Zähler, kann ich prozentual zuordnen wer wieviel PV-Strom bezieht und wieviel Netzstrom.


    Ich denke nur, es kann doch nicht richtig sein, dass ich alle Einnahmen von den Miteigentümern angeben muss, auch den Strom den ich ja nur durchleite.

    Bsp. im Winter und nachts, wenn die Sonne nicht scheint, beziehe ich ja fast 100% vom Netzbetreiber und leite den durch.

    Ich bezahle ja schon Steuer und EEG-Abgabe dafür.


    Wenn dann müsste ich ja die Ausgaben für den erhöhten Strombezug ja auch als Ausgaben angeben können.


    Oder kann ich anteilsmäßig, nur die Einnahmen angeben, die anteilig von der PV kommen?



    Ohne hier steuerliche Beratung machen wollen:

    du kannst nur dann Ausgaben für bezogenen Strom geltend machen, wenn du die Menge nachweisen kannst, Ungefähr-Angaben fallen unter § 12 EStG (Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen).

    Mein Rat: baue einen Zwischenzähler ein, der die Menge des bezogenen Stroms für deine "Kunden" festhält. Dann sind das Betriebsausgaben, die man z.B. unter "bezogene Waren ..." eingeben kann.

  • Ob das ausreicht, um den bezogenen Strom für die Mieter absetzen zu können (fraglich dann noch die Höhe mit oder ohne Grundpreis), musst du mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären. Ist der 2-Richtungszähler geeicht? Sind die Zähler für die Wohnungen geeicht? Es gibt da einiges zu bedenken ...

  • Danke für Deine Antwort.

    Ja, alle Zähler sind geeicht.


    Aber gibst Du mir recht, dass es doch eigentlich nicht sein kann, dass ich alle Einnahmen angeben und dafür Steuer bezahlen muss, aber die Kosten für den Strom den ich nur durchleite nicht ansetzen kann.

    das wäre dann ja ein reines drauf-lege-Geschäft und gibt dann keinen Sinn.

    Leider ist das so extrem kompliziert.


    Es macht doch auch ökologisch Sinn, dass man den erneuerbaren Strom dort verbraucht wo er erzeugt wird. Dafür gibt es ja das Mietzerstromgesetz, das leider durch Lobby-Arbeit extrem schwierig in der Umsetzung ist.