Erstattungsüberhang in den Sonderausgaben wird von WISO anders als vom FA behandelt

  • Guten Tag Allerseits,

    In 2020 hat wegen Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur die Kosten meiner privaten Krankenversicherung steuerfrei bezuschusst (durch Überweisung auf mein Konto). In 2020 hatten wir aber keine belegten Kosten der PKV, da wir im Vorjahr das „Zweieinhalbfache“ auf das Konto der PKV überwiesen hatten.


    Insofern ergab sich korrekterweise ein Erstattungsüberhang. Dieser wurde von WiSO-Steuer und vom Finanzamt unterschiedlich behandelt:

    • WISO-Steuer hat den Erstattungsüberhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen verrechnet
    • das FA hat durch einen Hinzurechnungsbetrag die steuerfreie Erstattung dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen.

    Inwiefern eine Verrechnung zwischen verschiedenen Vorsorgeaufwendungen möglich ist, ist mir nicht klar. Die Rechenweise von WISO-Steuer ist mir aber sehr deutlich finanziell sympathischer ;)


    Welche Rechenweise ist richtig? Könnte ein Antrag auf schlichte Änderung Erfolg versprechen?

    Kann man (im steuertechnisch legalen Rahmen) noch etwas tun? PKV-Beiträge für das Vorjahr zu überweisen wird ja eher nicht gehen...

    Vielen Dank!