Haben als Ehepaar den Hauptwohnsitz verlegt. Fahren beide wöchentlich zu verschiedenen Arbeitsstätten am ehemaligen Wohnsitz= Zweitwohnsitz/Nebenwohnung, incl. Zweitwohnungssteuer. Ist dann doppelte Haushaltsführung anzusetzen oder Entfernungspauschale.
Die Entfernung zur Zweitwohnung beträgt 250 km.