Die Einkünfte, die zum Erstellen einer EÜR berechtigen, müssen aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler) stammen. Ist dies der Fall, ist die Höhe des Umsatzes und auch die Höhe des Gewinns irrelevant. Ist dies jedoch nicht der Fall und die Einkünfte stammen aus einem Gewerbebetrieb oder einem landwirtschaftlichen Betrieb, muss Folgendes beachtet werden:
- Der Jahresumsatz darf 600.000€ nicht übersteigen,
- und der Jahresgewinn darf 60.000€ nicht übersteigen.