Haushaltsnahe Aufwendungen als Mieter

  • Hallo,


    ich möchte als Mieter einer Wohnung den sog "Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen" steuerlich geltend machen. Es handelt sich nämlich um die Betriebskostenabrechnung 2013, die ich im November 2014 von meinem Vermieter erhalten habe. Ich möchte nämlich die Nebenkostenpositionen "Gartenpflege", "Hausreinigung", "Hausmeisterkosten" sowie "Winterdienst" in der Steuererklärung 2014 als haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen (insg. ca. 440 €). Alle vier Positionen sind der o. g. Betriebskostenbarechnung separat aufgeführt.
    Das einzige Problem ist jedoch, dass in der Betriebskostenbarechnung jeweils keine Aufteilung der Lohn-und Materialkosten aufgeführt ist, sondern nur die jeweiligen Gesamtkosten. Mein Vermieter ist leider sehr schwierig, so dass es kaum durchsetzbar wäre, eine Bescheinigung mit Angaben von den jew. Lohnksoten ohne Großaufwand erstellen zu lassen...
    Wäre es sinnvoll, die o. g. haushaltsanahen Dienstleistungen in der Steuererklärung trotzdem so wie sie sind einzutragen, obwohl mir keine Angaben von Lohkostenanteilen vorliegen? Oder würde sich die Bearbeitung meiner Steuererklärung dadurch nur verzögern, da das FA eine Beschenigung bzgl. der jew. Lohnkosten noch verlangen würde?


    Vorab vielen Dank für Eure Tipps.

    • Offizieller Beitrag

    "Gartenpflege", "Hausreinigung", "Hausmeisterkosten" sowie "Winterdienst"

    Mal nur die Begriffe genommen, dürften sich dahinter doch ausschließlich Lohnkosten verbergen. Du bist als Mieter ja auch nicht verpflichtet, dem Vermieter Instandsetzungskosten, also auch Pflanzen etc., zu ersetzen. Und Du hast als Mieter natürlich das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen bzw. die Beträge, aus denen sich das zusammensetzt, belegen zu lassen.