Routenplaner...

  • Hallo,


    mal eine kurze einfache Frage:-)
    Wenn ich für die Ermittlung von Entfernungskilometern (einfache Kilometerentfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) einen Routenplaner von Michelin (viamichelin.de) nutze, wird mir dort eine Distanz von 53 km. angezeigt. Beim Falk- Routenplaner sind das 52,5 km. (dass nur komplett gefahrene Kilometer gelten, ist mit bewusst). Ich darf aber die 53 km von Michelin ruhig eintragen? Oder? Denn man ist als Steuerpflchtiger ja nicht dazu verpflichtet, mehrere Routenplaner zu vergleichen:-) Und selbst wenn EINE Kilometer zuviel.., sollte das aufgrund einer nicht nenneswerten steuerlichen Auswirkung und den Differenzen zwischen verschiedenen Routenplanern ohne wenn und aber kein Thema sein. Oder sehe ich da doch was falsch?

  • Habe vergessen zu sagen. Ich Fahre zur Arbeit mit der Bahn. D. h, ich kann es eben nur mit dem Routerplaner argumentieren (Ticketkosten sind bei mir geringer als die Entfernungspauschale).

    • Offizieller Beitrag

    Dann setze an was Du als zutreffend ansiehst. Aber wie schon gesagt, was, wenn das FA einen Routenplaner hat, der 51km errechnet?


    Es zählt die kürzeste zumutbare Strecke. Denn wie heißt es im Gesetz:

    Zitat

    Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird.