Hallo zusammen!
Ich betreue demnächst in nebenberuflicher Tätigkeit des Website eines Arztes im Stundenlohn von 50€. Wie rechne ich dies als Privatmann ohne Gewerbe ab? Muss er mich als vorübergehende 450€ Kraft einstellen? Oder führt an einer Gewerbeanmeldung kein Weg vorbei? Das würde mir doch widerstreben.
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße,
Roger