Ändern des erhaltenen Kindergelds

    • Offizieller Beitrag

    Stellt sich die Frage, warum Du es ändern möchtest. Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Kindergeld und die Kinderfreibeträge sind grundsätzlich dieselben. Es reicht, wenn der Anspruch auf Kindergeld bestand, dann ist dieses anzurechnen. Im Zweifel würde sich dann die Frage der nachträglichen Beantragung des Kindergeldes bei der zuständigen Kindergeldstelle stellen.


    Ansonsten würde man etwas mehr Infos zum steuerlichen Sachverhalt bezüglich des Kindes und dessen anonymisierte persönliche Daten/Verhältnisse/Berücksichtigungsgründe. Ggf. auch entsprechend bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken.


    Evtl. wäre für den einen Monat ja auch der § 33a EStG in Betracht zu ziehen.