Hallo liebes Forum,
ich bewohne eine Eigentumswohnung. Leider bekommen wir aufgrund der späten WEG Sitzungen immer erst sehr spät die Nebenkostenabrechnungen und somit auch die Formulare mit dem Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen.
Uns wurde nun vom Hausverwalter mitgeteilt, dass man diese auch in der Erklärung für das Folgejahr angeben kann.
Ist das so?
Danke und Gruß, Frank