Studiumskosten im ersten Berufsjahr nachträglich geltend machen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage, wie man Studienkosten nachträglichen in der ersten Berufsjahren geltend machen kann.


    Ich haben von 2009-2013 ein Bachelor Studium und anschl. 2013-2015 ein Masterstudium absolviert.
    Einen Verlustvortrag habe ich leider in meinen letzten Steuererklärungen nicht gemacht.


    Bei mir würde auf Grund meiner Berufsausbildung das Studium als Zweitausbildung gelten.


    Wie und Wo kann ich in meiner Steuererklärung, den Verlust der vergangenen Jahre feststellen und in der Steuererklärung für 2015 wirksam abgeben?


    Die Höhe der Studienkosten (Studiengebühren, Fahrtkosten, Büromaterial, kann man pauschal mit 6000€ pro Jahr ansetzen? Ist das richtig?


    Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße,


    Bruno

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon sehr oft erläutert, ist für jeden Veranlagungszeitraum eine eigenständige Einkommensteuererklärung bzw. eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.d.J. abzugeben. Lies mal unter Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag (§ 10d EStG) nach.