Hallo,
ich habe zusammen mit meinem Bruder 2010 unser Elternhaus geerbt. Wir haben es in 2015 verkauft. Steuern sollten wir doch eigentlich nicht darauf zahlen?? Wo trage ich es bei tax2016 ein?? Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann!
geerbtes Haus verkauft
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ich habe zusammen mit meinem Bruder 2010 unser Elternhaus geerbt. Wir haben es in 2015 verkauft. Steuern sollten wir doch eigentlich nicht darauf zahlen?
Das kommt auf den Zeitpunkt der anschaffung durch den Erblasser und auf die Art der Nutzung an ("Fußstapfentheorie").
Wo trage ich es bei tax2016 ein?
Was nicht unter § 23 EStG fällt, ist auch nirgends anzugeben.
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Das Grundstück ist seit ca. 1950 in Familienbesitz (Bauernhof) und wurde immer nur privat genutzt.
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Und wie sah die Nutzung des Bauernhofes aus? Weniger § 23 EStG sollte da ein Problem sein, als evtl. das Vorliegen eines aktiven Betriebs als Betriebsvermögen bzw. auch eines sogenannten "ruhenden Betriebs".
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Keine betriebliche Nutzung. Anbau und Tierhaltung nur zum Selbstzweck.
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Und wie ist das Objekt laut Einheitswertbescheid der Bewertungsstelle bewertet? Sicher, dass da nicht irgendwann ein L+F-Betrieb durch einen Rechtsvorgänger bewirtschaftet worden ist? Da wäre ich ganz vorsichtig und würde das ggf. auch vorab mit einem in diesem Bereich erfahrenen Steuerberater besprechen.
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Da das Haus letztes Jahr bereits verkauft wurde, kann auch nichts mehr gestaltet werden. Steuerberater halte ich daher momentan für überflüssig.
Alle Grundstückskaufverträge müssen vom Notar dem Finanzamt eingereicht werden, also sollte der Verkauf dort bekannt sein. Dann wäre aber wohl schon eine Anfrage gekommen, wenn es sich um Betriebsvermögen gehandelt hätte.
Also: Erklärung ohne den Verkauf einreichen.
Wenn das Finanzamt noch Fragen zum Verkauf hat, wird es diese stellen. -
Also: Erklärung ohne den Verkauf einreichen.
Da wäre ich allerdings sehr vorsichtig mit. Nur deshalb entbindet das einen nicht von einer evtl. Erklärungspflicht.
Da das Haus letztes Jahr bereits verkauft wurde, kann auch nichts mehr gestaltet werden. Steuerberater halte ich daher momentan für überflüssig.
Es ginge ja auch um die etwaige Ermittlung der Anschaffungskosten etc. .
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Anschaffungskosten spielen glaub ich keine Rolle. Mein Opa hat das Haus nach dem Krieg gekauft. Irgendwann wurde es auf meine Eltern überschrieben. Nach Tod dann auf uns zwei Kinder übergegangen.
Nach einiger Recherche glaub ich jetzt auch das es für die EKS nicht relevant ist, da die Nutzung (auch durch den Erblasser) die zehn Jahres Frist weit überschreitet. Werde trotzdem mal bei dem zuständigen Finanzamt anrufen.
Danke für Eure Hilfe! -
Der § 23 EStG und seine Fristen haben mit einem landwirtschaftlichen Betrieb, Betriebsvermögen, ruhendem Betrieb und Betriebsaufgabe-/veräußerung rein gar nichts zu tun. Das sind zwei paar komplett verschiedene Schuhe. Das ist ja das Problem. Und gerade bei L+F schlummern schon mal ganz gewaltige Probleme.