Anteilige Vermietung: Werkzeug-Anschaffungen

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir unsicher, wo ich in tax 2016 Anschaffungen (von Pinsel und Spachtel bis zu Elektro-Werkzeugen) für die Herstellung eines neuen und anteilig vermieteten Zweifamilienhauses eintragen kann? Würde mich über Hilfe freuen, vielen Dank.


    LG, Chris

    • Offizieller Beitrag

    ... für die Herstellung eines neuen ... Zweifamilienhauses

    Wenn dem so ist, dann wären es zweifelsfrei Herstellungskosten. Kommt also darauf an, ob Du den begriff hier genau so meinst. Und ggf. natürlich auch da auf die 2 Wohnungen aufzuteilen/zuzuordnen, da es ja wohl für beide Teile genutzt wird.

  • Danke. Ja, klar bzgl. Aufteilung / Zuordnung zur vermieteten Wohneinheit.


    OK, dann wird also z.B. ein Winkelschleifer, der nach Abschluss aller Arbeiten vermutlich schon ganz schön gelitten hat, über 50 Jahre abgeschrieben? Und als Extrembeispiel: Eine Farbrolle, die nach 5 Räumen zu fusseln anfängt und ausgetauscht wird, ebenfalls?


    Ich frage, weil wir sehr viel in Eigenleistung gemacht haben und deshalb die in Summe ziemlich teuren Arbeitsmittel natürlich auch korrekt absetzen wollen.


    Tatsächlich habe ich inzwischen auch gelesen, dass Anschaffungskosten von Arbeitsmitteln, welche nur zur Herstellung der Immobilie angeschafft wurden, zu den Herstellungskosten zählt. Wobei sie ja nicht "nur" für die Herstellung angeschafft wurden, sondern - sofern es ihre Lebensdauer zulässt - auch für künftig fällige Erhaltungsmaßnahmen.


    Aber jedenfalls haben diese Arbeitsmittel nichts mit den Arbeitsmitteln für den Beruf zu tun, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten kann also zusätzlich bzw. unabhängig davon angesetzt werden?

    • Offizieller Beitrag

    OK, dann wird also z.B. ein Winkelschleifer, der nach Abschluss aller Arbeiten vermutlich schon ganz schön gelitten hat, über 50 Jahre abgeschrieben? Und als Extrembeispiel: Eine Farbrolle, die nach 5 Räumen zu fusseln anfängt und ausgetauscht wird, ebenfalls?

    Tatsächlich habe ich inzwischen auch gelesen, dass Anschaffungskosten von Arbeitsmitteln, welche nur zur Herstellung der Immobilie angeschafft wurden, zu den Herstellungskosten zählt.

    So ist es nun einmal bei einem Neubau. Warum sollte ein Selberbauer besser gestellt werden als einer, der ausschließlich Fremdleistungen in Anspruch nimmt?